Aktuelles aus der BJG


Einkommensrunde 2025/2026 mit der TdL
12.12.2025 > Mahnwache BBB beim CSU Parteitag in München

  • Copyright by BBB, Michaela Stache

Gerichtsvollzieher wird bei Zwangsräumung erstochen…

Bexbach im Saarland

Der schreckliche und gewaltsame Tod eines Gerichtsvollziehers erschüttert nicht nur das Saarland. Der 58 jährige Gerichtsvollzieher wurde im Dienst getötet. Die Bayerische Justizgewerkschaft trauert mit Euch.

Unsere Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher treffen Menschen oft in Extremsituationen an, beispielsweise bei Zwangsräumungen. Sie vollziehen die Urteile der Gerichte, verhelfen Gläubigern zu ihrem Recht und stärken damit das Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Deshalb wollen wir sie besser schützen.

Auch die BJG steht erneut im Austausch mit den Bayerischen Gerichtsvollziehern, um zu besprechen, wie man evtl. durch zusätzliche Maßnahmen wie Selbstverteidigungskurse oder Ähnlichem die Kollegen besser schützen kann. Derzeit sind sie mit Pfefferspray sowie ballistischen Stich- und Schnittschutzjacken ausgerüstet.


Tarifverhandlungen TV-L: Forderungsbeschluss dbb

Jetzt geht es um die Zukunft der Justiz!


Unsere Forderung steht und nächste Woche startet die Länderrunde. Die Auftaktrudne findet am 3. Dezember 2025 in Berlin statt.


Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Ab dem 3. Dezember 2025 verhandelt der dbb beamtenbund und tarifunion in Berlin und Potsdam mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über die Einkommen von rund 3,5 Millionen Beschäftigten. Mit am Tisch: die Forderungen der Justizbeschäftigten, die Tag für Tag für Recht und Gerechtigkeit sorgen – oft unter immer schwierigeren Bedingungen.

Der Staat am Limit – die Justiz mittendrin

73 Prozent der Bürgerinnen und Bürger halten den Staat inzwischen für überfordert. Vernachlässigte Straßen, Pflegenotstand, Unterrichtsausfall, wachsende Unsicherheit – all das hat eine gemeinsame Wurzel: Personalmangel. Auch die Justiz spürt diesen Druck wie kaum ein anderer Bereich. Überlastete Serviceeinheiten, kaum noch Nachbesetzungen im nichtrichterlichen Dienst, steigende Verfahrenszahlen und stetig zunehmende Anforderungen durch Digitalisierung und Reformen – all das bringt die Kolleginnen und Kollegen seit Jahren an ihre Grenzen. Wer Rechtsprechung und Rechtsstaat verlässlich sichern will, braucht endlich bessere Arbeits- und solide Einkommensbedingungen!

Unsere Forderungen – gerecht und in jedem Fall notwendig!

Der dbb fordert für die Einkommensrunde 2025/26 im Kern:

  • Erhöhung der Tabellenentgelte um 
    7 Prozent, mindestens 300 Euro.
    Erhöhung für Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten 200 Euro
  • Erhöhung aller Zeitzuschläge in § 8 Abs. 1 TV-L um 20 Prozentpunkte.
  • Laufzeit: 12 Monate.
  • 1 zusätzlicher freier Tag für
    Gewerkschaftsmitglieder
  • Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Ergebnisses auf den Beamtenbereich

Diese Forderungen sind kein Luxus, sondern Ausdruck von Respekt und Gerechtigkeit. Gerade im Justizdienst ist klar: Wer die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Justiz sichern will, darf die Beschäftigten nicht länger ausbluten lassen.

Starke Justiz – starkes Land

Die Justiz ist mehr als Verwaltung. Sie ist das Rückgrat unseres Rechtsstaats. Doch ein Rückgrat kann brechen, wenn es dauerhaft überlastet wird. Damit das nicht geschieht, kämpfen wir gemeinsam – für gerechte Bezahlung, faire Arbeitsbedingungen und echten Respekt vor der Arbeit der Justizbeschäftigten. Ab dem 3. Dezember geht es darum, klare Signale zu setzen: Nur mit einem starken öffentlichen Dienst – und einer starken Justiz – bleibt Deutschland gerecht, handlungsfähig und zukunftssicher!

Bleibt informiert: Alle aktuellen Infos zur Einkommensrunde unter www.djg.de und den Kanälen der sozialen Medien der DJG.


Wenn Sie sich fragen, warum 7% und nicht wie bei der TVöD? Weil unsere 7% eine lineare Forderung und keine Volumenforderung ist.

Warum 1 zusätzlicher freier Tag nur für Gewerkschaftsmitglieder? Weil wir für unsere Mitglieder fordern. Kommen Sie doch zu uns und unterstützen die BJG. Wir freuen uns über jedes Mitglied, nur gemeinsam sind wir stark.





Rücktritt von Jochen Freytag als Landesvorsitzender

Liebe Mitglieder,
unser langjähriger Vorsitzender Hans-Joachim Freytag ist von seinem Amt als Landesvorsitzender zurückgetreten. Für sein langes und großes Engagement für die Sache der BJG danken wir ihm im Namen der Landesgesamtvorstandschaft und wünschen ihm weiterhin alles Gute!

Die BJG wird nun durch die beiden stellvertretenden Landesvorsitzenden Marcus Köppel und Oliver Kopsch vertreten.



NEUE POSTANSCHRIFT DER BJG:

Bayerische Justiz-Gewerkschaft e.V.
Justizpalast / Schrankfach
Prielmayerstraße 7
80335 München

Mit unserer neuen Anschrift können wir eine zeitnahe und zuverlässige Bearbeitung Ihrer Post gewährleisten. Auch per E-Mail ist die Landesvorstandschaft unter: landesvorstandschaft@bjg-ev.com erreichbar.


Treffen des DGVB und der DJG auf Bundesebene

Am 25. März trafen sich der Vorstand des DGVB und die beiden Bundesvorsitzenden der DJG zu einem Gespräch in Kassel.
Im Dialog wurden die Schnittmengen unserer Berufsverbände herausgearbeitet. Wir haben gemeinsame Ziele definiert, insbesondere wie wir junge Menschen für die verschiedenen Berufe in der Justiz gewinnen. Ein regelmäßiger Austausch zu den Fachthemen wurde verabredet.   

3. Verhandlungsrunde der TVöD- Einkommensrunde gescheitert

Die Tarifverhandlungen der TVöD-Einkommensrunde sind auf Grund völliger Verweigerung der Arbeitgeberseite gescheitert. Wir sind sehr gespannt, wie es hier nun weitergeht.

Auch die Bundestarifkommission des DJG Bund bereitet sich schon auf unsere Tarifverhandlungen im nächsten Jahr vor. Daher wird unser Vertreter des Bereichs Tarif, Markus Sperber, vom 15.5.2025 bis 17.5.2025 an der Sitzung der Bundestarifkommission DJG Bund in Eisenach teilnehmen.

Das ArbG Essen hat am 16.4.24 entschieden (Urteil Az. 3 Ca 2231/23), dass die Inflationsausgleichszahlungen gemäß abgeschlossenen TVöD während der Elternzeit in voller Höhe den Personen in Elternzeit zustanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, hat aber nach Rechtskraft ggf. Auswirkungen auf den TV-L – deshalb empfehlen wir sich hier zu informieren.

Auszahlung des Inflationsausgleiches mit der März Abrechnung

Mit der Bezügemitteilung für März müssten Sie in den nächsten Tagen die Auszahlung des Inflationsausgleiches erhalten.

Kabinett beschließt Besoldungsanpassung

BBB: Zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich – Bayern setzt Maßstäbe bei der Besoldung!

https://www.bbb-bayern.de/kabinett-beschliesst-besoldungsanpassung/

Am 6. Februar 2024 hat sich die bayerische Staatsregierung auf einen Gesetzentwurf zur Bezügeanpassung 2024/2025 geeinigt. Er enthält, wie bereits von Finanzminister Albert Füracker direkt nach Abschluss der Tarifverhandlungen verkündet, die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses auf den Besoldungs- und Versorgungsbereich in Bayern. Damit wird der Forderung des Bayerischen Beamtenbundes entsprochen.

„Wir sind froh und dankbar über den Beschluss der bayerischen Staatsregierung zur Besoldungserhöhung. Das ist ein wichtiges Signal und Ausdruck der Wertschätzung gegenüber den Beamtinnen und Beamten sowie den Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in Bayern“, erklärt BBB-Chef Rainer Nachtigall. Besonders erfreulich sei die Übertragung des Tarifabschlusses auch auf den Versorgungsbereich. Zudem enthält der aktuelle Gesetzesentwurf – neben der Sockelerhöhung um 200 Euro – auch die Erhöhung der Zulagen um 4,76 Prozent zum 1. November 2024. „Der öffentliche Dienst in Bayern setzt damit bundesweit Maßstäbe und behauptet seine Spitzenstellung im Bundesvergleich“, betont Nachtigall.

Eckpunkte des Gesetzesentwurfs:

  • 1. November 2024: Erhöhung der Besoldung um 200 Euro (100 Euro für Anwärterinnen und Anwärter); Erhöhung der dynamischen Besoldungsbestandteile um 4,76 Prozent
  • 1. Februar 2025: Lineare Anpassung um 5,5 Prozent (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  • Inflationsausgleichszahlung-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro (1000 Euro für Anwärter-innen und Anwärter)
  • Inflationsausgleichszahlung-Monatszahlungen in Höhe von jeweils 120 Euro für die Monate Januar 2024 bis Oktober 2024 (50 Euro für Anwärterinnen und Anwärter)
  • Übertragung auf den Versorgungsbereich: entsprechende Erhöhung der Versorgungsbezüge sowie Gewährung der Inflationsausgleichsprämie in Höhe des jeweiligen Ruhegehaltssatzes

Die Bayerische Justizgewerkschaft (BJG) wünscht seinen Mitgliedern schöne Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2024.

Auch im neuen Jahr sind wir wieder für Euch da, stehen an Eurer Seite und setzen uns für Euch ein !

Tarifverhandlungen 2023

Der Inflationsausgleich wird laut Informationen auf der Seite des Finanzministeriums im März ausbezahlt.

Es ist geschafft, unserer Proteste der letzten Wochen haben zu einem guten Ergebnis in der Einkommensrunde 2023 im TV-L geführt.

+++ Online LIVE Talk – per Teams +++

Am Montag, dem 18.12.2024 um 18:30 Uhr gibt es zu den Ergebnissen der schwierigen Verhandlung einen LIVE-TALK mit Karen Altmann , Mitglied der dbb Bundestarifkommission, stellv. Bundesvorsitzende im Bereich DJG Tarif.

Sie war für uns vor Ort in den Verhandlungen dabei und wird alles erklären.

WARNSTREIK in Nürnberg war ein voller Erfolg

Knapp 3.000 Kolleginnen und Kollegen aller Gewerkschaften waren vor Ort. Die zweite Verhandlungsrunde endete ohne Einigung, eine dritte Runde soll ab dem 7. Dezember stattfinden. Am kommenden Montag (4. Dezember) haben die Gewerkschaften eine weitere Demonstration in München geplant.

Bundesgewerkschaftssitzung 20.-22.11.2023 in Königslutter am Elm

Die BJG war bei der Bundesgewerkschaftssitzung auch dabei. Auf gute Zusammenarbeit mit der neuen DJG Bundesleitung Klaus Plattes und Beatrix Schulze.

Mehr Informationen und alle Flyer zu Ihren Rechten im Tarifstreik finden Sie hier:

Einkommensrunde 2023 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder Auftakt der Verhandlungen ohne Arbeitgeberangebot

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, am 26. Oktober 2023 hat die Einkommensrunde 2023 mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) begonnen. In der Vertretung des Landes Baden-Württemberg in Berlin haben die Gewerkschaften ihre Forderungen vorgestellt und im Detail begründet. Die Arbeitgeberseite hat kein Angebot gemacht und die Gewerkschaftsforderungen stattdessen als zu teuer abgelehnt.

Wir erwarten: Angebot zur nächsten Verhandlungsrunde

Die Verhandlungen werden am 2. und 3. November 2023 in Potsdam fortgesetzt. Spätestens dann erwarten wir von der TdL ein verhandlungsfähiges Angebot. Die TdL muss anerkennen, dass es großen Nachholbedarf für die Beschäftigten der Länder gibt. Die Länder stehen in Konkurrenz zur Privatwirtschaft und auch zum Bund und den Kommunen. Um in Zeiten des Personalmangels nicht den Anschluss zu verlieren, müssen die Entgelte der Beschäftigten deutlich erhöht werden. Das gilt besonders in Zeiten der anhaltenden Inflation.

Eine dritte Verhandlungsrunde ist für den 7., 8. und 9. Dezember 2023 vereinbart. Aktuelle Informationen rund um die Einkommensrunde mit der TdL finden Sie auf der Sonderseite zur Einkommensrunde unter www.dbb.de/einkommensrunde

Reduzierung der Wochenarbeitszeit für Tarifbeschäftigte

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Freistaat Bayern hat auf landesbezirklicher Ebene mit ver.di, dbb beamtenbund und Tarifunion folgendes vereinbart:

Die wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt derzeit für Tarifbeschäftigte 40 Stunden und 6 Minuten. Im Rahmen einer außertariflichen Maßnahme hat der Freistaat Bayern nunmehr auf die Einarbeitung der 40 Stunden übersteigenden Arbeitszeit verzichtet.

Diese Regelung tritt ab dem 1. November 2023 in Kraft.

Bei Teilzeitbeschäftigten wird auf die Einarbeitung in dem Umfang verzichtet, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter entspricht.

Hinsichtlich der schwerbehinderten Menschen und der Jugendlichen ergeben sich gegenüber dem Status quo keine Änderungen.

10,5 Prozent, mindestens jedoch 500 Euro lautet die Forderung der Gewerkschaften

Regionalkonferenz

Im Vorfeld der Einkommensrunde hat der dbb mit seinen Fachgewerkschaften zu Regionalkonferenzen aufgerufen, um den Austausch und die Forderungsfindung zu unterstützen.

Die jüngste Einkommensrunde mit Bund und Kommunen im Frühjahr 2023 hat einmal mehr bewiesen, dass für einen ordentlichen Tarifabschluss neben guten Argumenten ein hohes Maß an Kommunikation, Planung und Absprachen unerlässlich ist. Auch vor der anstehenden Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für den Tarifvertrag der Länder (TV-L) sucht der dbb den Austausch. Die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen sind größtenteils dieselben, der größte organisatorische Unterschied liegt darin, dass es mit der TdL keine Schlichtungsvereinbarung gibt.

Ab dem 11. Oktober ist es so weit, an diesem Tag wird die Forderung für die kommende Einkommensrunde festgelegt!

Ab Ende Oktober bis Anfang Dezember sind dann drei Verhandlungsrunden angesetzt und es wird ein neuer Tarifvertrag zwischen der Tarifgemeinschaft der Länder TdL und den Vertragspartnern verhandelt.
 

Wir gehen alle hoch motiviert und entschlossen in diese Einkommensrunde. 
Es sind aber auch ALLE (Arbeitnehmer und Beamte) aufgefordert, sich zu beteiligen.

 

BJG

Die BJG war auch hier vor Ort vertreten. Im Bild von links:
Volker Geyer (dbb Fachvorstand Tarif), Markus Sperber (BJG Tarif) und Rainer Nachtigall (Vorsitzender BBB)

Informationen zu eventuellen (Warn-)Streiks

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
die neue Einkommensrunde mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) wird Ende Oktober 2023 beginnen. In unseren Planungen müssen wir davon ausgehen, dass es ohne vorhergehende (Warn-)Streiks in der geplanten dritten Verhandlungsrunde ab dem 7. Dezember 2023 zu keinem Ergebnis kommen wird.

Gerne weisen wir Sie deshalb auf die vom dbb bereitgehaltenen Informationen und Flyer rund um das Thema Arbeitskampf hin.

Wir müssen ordentlich Druck machen, um ein gutes Ergebnis erreichen zu können, daher sind alle Mitglieder gefragt, egal ob Tarifbeschäftigte oder Beamte.

Wir müssen auf die Einheitlichkeit des öffentlichen Dienstes achten! Mit einem Abschluss, der nicht mindestens das Volumen des TVöD erreicht, verliert der Freistaat als Arbeitgeber deutlich an Attraktivität. Schon heute wandern viele Tarifbeschäftigte des Landes zu Bund beziehungsweise Kommunen ab. Aus Sicht Bayerns darf sich der Abschluss des TV-L nicht an den finanzschwächeren Ländern orientieren. „Wenn der Freistaat als Arbeitgeber weiterhin attraktiv bleiben will, muss Bayern in der TdL aktiv werden. Am Ende muss ein angemessenes Tarifergebnis stehen, das auch zeit- und wirkungsgleich auf die Beamten und Versorgungsempfänger übertragen wird.“

Sie finden alle Flyer und Infos auch unter Downloads auf der Sonderseite zur Einkommensrunde unter:  Informationen Einkommensrunde

JobBike im öffentlichen Dienst

Seit 1. August 2023 können Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern im Rahmen des Projekts „JobBike Bayern“ ein Dienstrad leasen. Berechtigt zur Nutzung des JobBike Bayern Angebots sind ausschließlich aktive Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter.

In Bayern ab November 2023 auch für Tarifbeschäftigte nach TV-L möglich! Um das zu ermöglichen, war zunächst eine Einigung der Tarifvertragspartner auf Landesebene erforderlich. Diese ist nun erfolgt.

Sie müssen folgendes bedenken und einberechnen:
Das Fahrrad-Leasing per Entgeltumwandlung mindert die Rentenansprüche. Außerdem ergeben sich niedrigere Anwartschaften in der Zusatzversorgung und bei den Lohnersatzleistungen. Diese werden nämlich von der Höhe des steuer- und damit sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelts bemessen – und dieses reduziert sich durch die Entgeltumwandlung entsprechend.

Ob das Jobrad wirklich finanziell attraktiv ist, sollte jede und jeder daher langfristig für sich berechnen!

BBB-Verbändetag 2023

Austausch, Vernetzung und Vertiefung des Fachwissens – das waren die Ziele des zweiten BBB-Verbändetags, zu dem zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der BBB-Mitgliedsverbände in München zusammengekommen sind.

Unter dem Motto „Gemeinschaft neu denken!“ wurde die Zusammenarbeit zwischen BBB und seinen Verbänden, aber auch zwischen den Verbänden untereinander gestärkt. Nach einer Einführung durch Rainer Nachtigall, dem BBB Vorsitzenden, konnte an 5 verschiedenen Workshops teilgenommen werden.

Jochen Freytag (Landesvorsitzender) und Markus Sperber (Bereich Tarif) haben als Vertreter der BJG am Verbändetag (15.05.2023) teilgenommen.

Bilder „BBB/Andreas Gebert“ 

Gewerkschaftsvorteil – Vorsorgewerk

dbb Vorsorgewerk schnell erklärt.